Auf dem etablierten Branchentreff „Gesundheitswirtschaft managen“ in Münster diskutierten über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Bundesebene (KHVVG - Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) und der Krankenhausplanungen auf Landesebene sowie über die Reform der Notfallversorgung. Zusätzlicher Fokus lag auf den Effekten, welche die seit drei Jahren greifende Förderung für Digitalisierung auf die Versorgung hat.
Die Gesundheitswirtschaft befindet sich in einer entscheidenden Phase des Wandels. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stehen die Länder vor der Aufgabe, ihre Krankenhausplanung neu auszurichten, während Krankenkassen und Kliniken mit steigen-den finanziellen Belastungen kämpfen. Rund drei Viertel aller Krankenhäuser in Deutschland erwarten für 2024 ein Defizit – umso dringender ist die Frage, wie das kürzlich beschlossene Sondervermögen des Bundes verteilt wird.
Das KHVVG ist da – wie gehen die Institutionen damit um, und wie treiben die Länder die Landeskrankenhausreformen voran? Was sind neue Formen der Zusammenarbeit?
Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und Klinikalltag trafen sich auf dem diesjährigen Kongress, um gemeinsam Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren. Zum Auftakt am Mittwochabend ging der Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Helmut Watzlawik auf die aktuelle politische Situation ein: „Wir in Nordrhein-Westfalen sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Koalitionsvertrags.“ Er wies aber darauf hin, dass es Beinfreiheit für die Bundesländer bräuchte, um die flächendeckende Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen sei wichtig, dass der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden kann: „Die NRW-Krankenhausplanung wird wie geplant fortgeführt. Es wird in den kommenden Jahren keine neue große Planungsrunde geben“, versicherte Watzlawik.Thomas Lemke, Vorsitzender des Vorstands der Sana Kliniken AG und gleichzeitig Vizepräsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin, lenkte in der Podiumsdiskussion den Blick dann auf die Verhaltensökonomie, welche zur Lösung der aktuellen Herausforderungen beim Umbau des Gesundheitswesens Aufschluss geben könne: „Alle reden von ineffizienter Verteilung finanzieller Ressourcen im Gesundheitswesen und insbesondere im Kliniksektor. Liegt der Schlüssel in immer mehr Planwirtschaft oder in mehr Verantwortung der Akteure?“
Die Frage, wie die verschiedenen Teilnehmer der Gesundheitswirtschaft mit der neuen Gesetzeslage und den Plänen der Koalition umgehen, wurde unter Moderation von Dr. Nils Brüggemann, Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus-Stiftung Münster, beleuchtet. So wurde die Chancen und „Unmöglichkeiten“ des sich auf dem Weg der Krankenhausplanung befindlichen Landes Schleswig-Holstein beleuchtet. Vor dem Hintergrund der knappen finanziellen und personellen Ressourcen wurden darüber hinaus die Veränderungsnotwendigkeiten aus Sicht der Kostenträger und die Möglichkeiten zur strategischen Ausrichtung des bundesweit tätigen Krankenhausträger Helios diskutiert. In der Zusammenfassung des Panels wurde deutlich: Die Gesundheitswirtschaft steht erst am Beginn eines tiefgreifenden Wandels.
Das Panel "Auswirkungen und neue Formen der Zusammenarbeit unter der Bundes- und Landeskrankenhausreform", moderiert von Dr. Christian Heitmann, Partner und Leiter der Unternehmensberatung bei Curacon, befasste sich mit den Auswirkungen und neuen Formen der Zusammenarbeit im Zuge der Bundes- und Landeskrankenhausreform. Es wurden Praxisbeispiele vorgestellt, wie z. B. die konfessionsübergreifende Fusion des Klinikum Lippstadts – ein wahres Modellprojekt für die NRW-Krankenhausreform. Auch wurde ein Beispiel für eine anstehende kommunal-konfessionelle Fusion in NRW gezeigt. Ein Dritter Fall zeigt auch das Risiko, wenn das Geld nicht mehr reicht und welche Möglichkeiten in Krankenhaus in Insovlenz hat. Das Panel zeigte, wie Reformdruck neue Allianzen im Krankenhauswesen fördert.
Wichtiger denn je – Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Die unzureichende Regelung der Notfallversorgung wurde unter der Moderation von Prof. Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, diskutiert. Die Behandlung von Patienten ohne stationären Versorgungsbedarf führe zur Überlastung der Zentralen Notaufnahmen (ZNA). Die Bundesregierung plane nun gemäß Koalitionsvertrag, die Notfallstrukturen innerhalb der ersten 100 Tage zu reformieren. Bisher mangelt es an einem einheitlichen Steuerungssystem. Es sei daher zwingend notwendig, die Notfallversorgung sektorenübergreifend durch sog. Integrierte Notfallzentren (INZ) und ein Gesundheitsleitsystem zu organisieren, so dass für beide Versorgungsebenen einheitlich festgestellt werden könne, ob ein Patient ambulant oder stationär zu behandeln sei, fasste Prof. Wigge zusammen.
Digitalisierung: Drei Jahre Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – was hat es gebracht, wo geht es hin?
Weiteres Highlight des Kongresses zum Abschluss war die Analyse der Wirkung des KHZG auf die Digitalisierung in den Krankenhäusern. Der hierdurch ausgelöste Entwicklungssprung zur Verbesserung der Versorgung wurde anhand von Praxisbeispielen großer Krankenhausträger sehr anschaulich. In der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass für die Zukunft die größte Herausforderung darin besteht, die Dynamik der Digitalisierung auch nach Auslaufen der Förderungen aufrechtzuerhalten und diese vor allem zu finanzieren.
Seit mehr als zehn Jahren ist der Kongress Gesundheitswirtschaft managen in Münster eine etablierte Plattform zum überregionalen Austausch über aktuelle Themen im Krankenhaussektor in Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Die Veranstalter Prof. Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Nils Brüggemann, Vorstandsvorsitzender der Franziskus Stiftung, und Dr. Christian Heitmann, Partner und Leiter des Geschäftsbereichs Unternehmensberatung bei Curacon, präsentierten den Managementkongress gelungen mit ihrer Branchenexpertise sowohl durch Einblicke in ihre berufliche Praxis als auch durch kritisches Nachfragen bei den Podiumsgästen.
Informationen zum Managementkongress „Gesundheitswirtschaft managen“ finden Sie unter www.gesundheitswirtschaft-managen.de. Der nächste Kongress-Termin: 6. und 7. Mai 2026 in Münster.
Informationen zu den drei Partnern in der Kongressleitung:
Die St. Franziskus-Stiftung Münster zählt zu den größten konfessionellen Krankenhausgruppen Deutschlands. Die Stiftung trägt Verantwortung für derzeit 14 Krankenhäuser sowie zehn Behinderten- und Senioreneinrichtungen in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bremen. Zudem hält sie Beteiligungen u.a. an ambulanten Rehabilitationszentren, Pflegediensten und Hospizen. In den Einrichtungen der Franziskus Stiftung werden jährlich über 570.000 Menschen stationär und ambulant behandelt, in den Langzeiteinrichtungen etwa 1.000 Menschen betreut. Über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für kranke, behinderte und alte Menschen. Darüber hinaus wurden im Januar 2025 die Verträge zur Übernahme der Mehrheitsanteile an der Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf GmbH (VKKD) durch die Franziskus Stiftung unterzeichnet. Hierdurch werden im Jahr 2025 weitere 4 Krankenhäuser in den Verbund der Franziskus Stiftung integriert. Der Vorstand besteht derzeit aus Dr. rer. pol. Nils Brüggemann (Vorsitzender) und Dr. med. Ulrich Knopp.
Curacon ist eine bundesweit tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Spezialisierung auf die Prüfung und Beratung von Einrichtungen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft – mit Hauptsitz in Münster. Mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 14 Standorten betreuen über 2.500 Mandanten. Das Leistungsportfolio der Curacon Unternehmensgruppe umfasst die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung sowie Steuer- und Rechtsberatung. Seit über 85 Jahren führt Curacon erfolgreich Prüfungs- und Beratungsaufgaben durch und gehört heute zu den 20 größten und den Top 10 leistungsstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland.
Rechtsanwälte Wigge ist eine seit 25 Jahren auf das Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Münster und Hamburg. Die Kanzlei berät Arztpraxen, Krankenhäuser, andere Leistungsanbieter und Managementgesellschaften, insbesondere bei der Umsetzung sektorenübergreifender Kooperationen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Transaktionsgeschäft von MVZ-Trägergesellschaften mit Krankenhäusern und Ärzten. Neben den rein regulatorischen Fragen berät die Kanzlei dabei insbesondere in den Bereichen des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts. Das JUVE-Handbuch bewertet die Kanzlei wie folgt: „Die auf das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei gehört zu den Einheiten mit der längsten Tradition und überzeugt mit ihrer langjährigen Erfahrung. Im Sozialrecht, bei Kooperationen und MVZ-Deals ist das Team sehr erfahren. Weitere Informationen finden Sie unter www.ra-wigge.de